Bitte lesen Sie die folgenden Hinweise vollständig. Sie sind Voraussetzung für die Behandlung.
Patienteninformation zu Datenschutz, Therapie und Honorar
Praxis Gesundheitsharmonie, Adile Mutlu, Ehingerplatz 3, 72108 Rottenburg
1. Verantwortliche Stelle und Datenschutz (DSGVO)
Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist die Praxisinhaberin Adile Mutlu. Wir verarbeiten Ihre Daten (Name, Kontakt, Gesundheitsdaten, Befunde) ausschließlich zur Erfüllung Ihres Behandlungsvertrags sowie zur Praxisorganisation.
- Empfänger: Eine Weitergabe erfolgt nur bei gesetzlicher Pflicht oder Ihrer Einwilligung, zum Beispiel an Abrechnungsstellen oder Mitbehandler.
- Speicherung: Wir sind gesetzlich verpflichtet, Ihre Patientenakte für mindestens 10 Jahre aufzubewahren (§ 630f BGB).
- Ihre Rechte: Sie haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung soweit gesetzlich zulässig sowie Widerruf erteilter Einwilligungen.
- Aufsichtsbehörde: Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg, Lautenschlagerstraße 20, 70173 Stuttgart.
2. Wichtige Hinweise zur Sicherheit Ihres Kindes
Die osteopathische Behandlung von Säuglingen arbeitet mit sehr sanften, tastenden Griffen. Ruckartige Techniken, wie sie bei Erwachsenen an der Wirbelsäule vorkommen, werden bei Säuglingen nicht angewendet.
- Mögliche Reaktionen: In den ersten ein bis zwei Tagen nach der Behandlung kann Ihr Kind unruhiger oder müder sein als sonst, mehr schlafen oder mehr trinken. Das sind gewöhnliche Reaktionen und klingen von selbst ab.
- Seltene Komplikationen: Schwerwiegende Zwischenfälle sind in der Säuglingsosteopathie sehr selten beschrieben. Vollständig ausschliessen lässt sich ein Risiko bei keiner körperlichen Behandlung.
- Wann wir nicht behandeln: Bei Fieber, akuten Infekten, frischen Verletzungen, ungeklärten neurologischen Auffälligkeiten oder dem Verdacht auf einen Bruch wird nicht behandelt, sondern an den Kinderarzt verwiesen.
- Wir ersetzen keinen Kinderarzt. Die Vorsorgeuntersuchungen, Impfentscheidungen und die Abklärung auffälliger Befunde gehören in die Hände Ihrer Kinderärztin oder Ihres Kinderarztes. Unsere Behandlung tritt daneben, nicht an deren Stelle.
- Bitte sagen Sie uns Bescheid, wenn Ihr Kind einen bekannten Herzfehler, eine Gerinnungsstörung, eine Knochenerkrankung oder einen frisch gestellten Befund hat.
3. Einverständnis, Honorar und Termine
- Honorar: Die Abrechnung erfolgt auf Basis des Behandlungsvertrages. Die Erstattung durch Leistungsträger (GKV oder PKV) ist nicht garantiert und von Ihrem individuellen Tarif abhängig.
- Zahlung: Die Behandlung wird vor Ort in bar bezahlt. Kartenzahlung ist nicht möglich.
- Termine: Absagen müssen mindestens 24 Stunden im Voraus erfolgen. Bei kürzeren Absagen oder Nichterscheinen wird ein Ausfallhonorar in Höhe der Therapiestunde in Rechnung gestellt.
- Mitteilungspflicht: Sie verpflichten sich, den Therapeuten über auftretende Nebenwirkungen, Änderungen Ihres Gesundheitszustands oder eine bestehende Schwangerschaft umgehend zu informieren.
- Kontakt per E-Mail: Terminbestätigungen, Erinnerungen und organisatorische Nachrichten senden wir Ihnen per E-Mail. Das gehört zur Abwicklung Ihres Behandlungsvertrags (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und ist keine Werbung. Wenn wir Ihnen darüber hinaus einmal Gesundheitstipps oder Angebote schicken möchten, fragen wir Sie vorher gesondert.
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